Hausordnung Volkshaus Strausberg



Hausordnung für das Volkshaus Strausberg

**1. Geltungsbereich**
(a) Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Volkshaus Strausberg und den dazugehörigen Außenanlagen.
(b) Das Volkshaus Strausberg wird von der Firma Volkshaus Events, Inh. Oliver Haller, Prötzeler Chaussee 7e, 15344 Strausberg, geführt.
(c) Die Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen sowie auch an allen sonstigen Tagen.
(d) Die Besucher des Volkshaus Strausberg bestätigen mit dem Betreten des Volkshauses sowie den dazugehörigen Außenanlagen die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sich verbindlich.
(e) Die Hausordnung wird von allen Veranstaltern als verbindlich übernommen und an die Veranstaltungsbesucher bekannt gegeben. Sie ist also für jedermann gültig, der sich in dem Geltungsbereich des Volkshauses aufhält.

**2. Hausrecht**
(a) Dem Unternehmen Volkshaus Events steht in allen Räumen des Volkshauses und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz einem Mieter des Volkshauses zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen.
(b) Das Hausrecht gegenüber dem Mieter und allen Dritten wird durch die Firma Volkshaus Events oder von der Firma Volkshaus Events beauftragten Dienstkräften geltend gemacht, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren ist.
(c) Volkshaus Events obliegt das alleinige Recht, im Volkshaus und dem dazugehörigen Gelände Getränke, Speisen und Merchandisingartikel zu vertreiben.

**3. Technische Einrichtungen**
(a) Technische Einrichtungen dürfen nur vom autorisierten Personal bedient werden; dies gilt auch für ein Anschließen an die energiegebundenen Versorgungsleitungen, das Daten- und Mediennetz und die Hängepunkte.
(b) Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für die Notausgänge. Beauftragten sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde muss jederzeit uneingeschränkter Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden.
(c) Fluchtwege und Treppen müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht zugestellt werden.

**4. Veränderungen, Einbauten**
Sämtliche Veränderungen, Einbauten und Dekorationen, die vom Mieter vorgenommen werden, gehen zu seinen finanziellen Lasten. Er trägt ebenfalls die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Aufbauten müssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Es ist dem Mieter nicht gestattet, bauliche Anlagen, Wände, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben. Der Fußboden ist pfleglich zu behandeln. Von Volkshaus Events zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreiem Zustand wie bei der Mietübergabe zurückgegeben werden. Beschädigungen an Wänden, Fußböden und Leihmaterial sind entschädigungspflichtig seitens des Mieters.

**5. Behördliche Vorschriften**
(a) Der Mieter ist insbesondere für die Einhaltung der ihn betreffenden, aktuell gültigen Bestimmungen der Betriebsvorschriften der VStättVO voll verantwortlich. Zur Ausschmückung von Veranstaltungen dürfen lediglich schwer entflammbare Gegenstände nach DIN 4102 (Zertifikat erforderlich) verwendet werden. Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen, sind erneut auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und erforderlichenfalls neu zu imprägnieren.
(b) Volkshaus Events besteht grundsätzlich darauf, dass der Mieter entsprechende Zertifikate bzgl. der Schwer-Entflammbarkeit von Gegenständen vorlegt. Ausnahmen hiervon können auf Antrag durch die verantwortlichen Behörden (Bauaufsicht Land Brandenburg, Strausberger Feuerwehr, Landesamt für Arbeitsschutz) erteilt werden. Brennbare Verpackungsmaterialien und Abfälle sind vom Mieter unverzüglich zu entfernen.
(c) Alle Auflagen und Vorschriften bzgl. Bauaufsicht, Fluchtwege, Feuerlöschwesens, Brandschutz und des VDE sowie der Ordnungsämter müssen vom Mieter eingehalten werden. Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung etc. sei ausdrücklich hingewiesen.

**6. Rauchen**
Im Volkshaus herrscht generelles Rauchverbot. Gäste, die rauchen wollen, sind natürlich weiterhin herzlich willkommen. Im Wintergarten und auf der Terrasse steht ein Raucherbereich zur Verfügung. Für das Dampfen von E-Zigaretten und ähnlichen Verdampfer-Geräten gilt ein Benutzungsverbot im gesamten Zuschauerraum. Im Wintergarten sowie im Raucherbereich darf gedampft werden.

**7. Fundsachen, Personen- und Sachschäden**
Im Volkshaus und auf dem dazugehörigen Gelände gefundene Gegenstände sind beim Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter anzuzeigen.

**8. Eintrittskarten, Kontrollen, Platzberechtigungen**
(a) Auf der gesamten Außenfläche des Volkshauses und im Volkshaus ist der Verkauf von Tickets durch Dritte untersagt. Bei Verstoß wird Volkshaus Events von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, Platzverweise/Hausverbote auszusprechen, sowie den Verstoß zur Anzeige zu bringen. Rückgabe-, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist.
(b) Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten des Volkshauses dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in ihre von einer Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zu überprüfen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt, auch in anderen Bereichen, einzunehmen. Das Volkshaus behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Ticket-, Platz-, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf das Ordnerpersonal davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot bzw. eine Platzberechtigung verstößt und aus diesem Grunde den Eintritt/Aufenthalt verweigern. Wird ein Zuschauer aus den oben aufgeführten Gründen nicht ins Volkshaus gelassen oder dem Volkshaus verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.
(c) Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
(d) Der Aufenthalt ist nur den Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.
(e) Es ist untersagt, die unter der Rubrik "Verbotene Gegenstände" aufgeführten Gegenstände mitzubringen. Volkshaus Events ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
(f) Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte oder des Veranstaltungsgeländes vor Veranstaltungsbeginn oder während Veranstaltungspausen verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
(g) Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die Volkshaus Events zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr an jener Vorverkaufsstelle, an welcher der Kunde die Eintrittskarte erworben hat, zurückerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.
(h) Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich bei sämtlichen Veranstaltungen nicht gestattet. Mit Ausnahme von Sportveranstaltungen, bei denen die Nutzung einer kompakten Kamera ohne adaptives Objektiv in der Regel erlaubt ist. Die Nutzung der Fotos beschränkt sich auf private Nutzung und schließt kommerzielle Zwecke aus. Volkshaus Events kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen.
(i) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände des Volkshauses Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist Volkshaus Events berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht Volkshaus Events von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
(j) Zur Sicherheit der Besucher wird das Volkshaus und das Umfeld mit einem Radius von maximal 300 m audio- und videoüberwacht.
(k) Jeder Besucher willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.

**9. Verhalten**
(a) Die Besucher sowie die vom Mieter eingesetzten Verantwortlichen haben den Anordnungen der Durchsagen der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes und des Leiters vom Dienst der Firma Volkshaus Events unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.
(b) Innerhalb des Volkshauses hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
(c) Alle Auf- und Abgänge sowie Verkehrs-, Flucht und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
(d) Unfälle und Schäden sind Volkshaus Events unverzüglich anzuzeigen.

**10. Verbote**
Das Mitführen von medizinisch notwendigen Gehilfen (Krücken, Rolatoren, etc.) ist aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Rettungs- und Fluchtwegen) nur im Bereich der Sitzplätze und der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, dem Besucher, der eine Gehilfe bei sich führt, eine entsprechende Platzierung zuzuweisen. Es ist untersagt:
(a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, des Volkshauses und dem dazugehörigen Gelände, die Veranstaltungsfläche selbst, Absperrungen, Bühnen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
(b) Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
(c) mit Gegenständen zu werfen;
(d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.) abzubrennen;
(e) ohne die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und die privatrechtliche Gestattung der Firma Volkshaus Events Waren und Eintrittskarten anzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen;
(f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
(g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Volkshaus sowie das dazugehörige Gelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen;
(h) rassistische, fremdenfeindliche oder in jeglicher Hinsicht radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine politisch-radikale Haltung kundzugeben;
(i) die Beteiligung an streitigen Auseinandersetzungen, aggressives Verhalten, Beleidigungen anderer Personen;
(j) soweit angeboten, alkoholische Getränke im Übermaß zu konsumieren;
(k) Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf dem zu des Volkshaus zugehörigen Gelände aufzustellen;
(l) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde;
(m) Ein Zutritt in das Volkshaus ist sowohl in stark alkoholisiertem Zustand und/oder Drogeneinfluss untersagt. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ersatzlos ihre Gültigkeit.

**11. Sonstiges**
(a) Gegenüber Personen, die einen Abschnitt aus Punkt 10 missachten, wird für das Volkshaus und die anliegenden Außenflächen ein Hausverbot ausgesprochen.
(b) Für die Verteilung von Handzetteln und anderem Werbematerial ist eine Genehmigung beim Vermieter einzuholen, und es ist eine Pauschale für den erhöhten Reinigungsbedarf zu entrichten.
(c) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Die Veranstalter und die Firma Volkshaus Events übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Konzertveranstaltungen entstehen können. Volkshaus Events haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstaltern und dem Vermieter/Betreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(d) Bei Fernsehaufzeichnungen erklärt sich der Gast mit der Verwendung des erstellten Bildmaterials einverstanden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, für die Gäste entsprechende Hinweise anzubringen (Publikation auf Tickets, Aushang am Einlass etc.).
(e) Zutrittsberechtigung von Kindern unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (s. JuSchG).

**12. Zuwiderhandlungen**
(a) Wer den Vorschriften dieser Hausordnung oder Weisungen des Ordnungs- bzw. Sicherheitsdienstes zuwiderhandelt, kann unbeschadet der sonstigen Rechte der Firma Volkshaus Events ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus dem Volkshaus verwiesen werden oder ihm kann - sofern verfügbar - ein anderer Platz zugewiesen werden. Es können vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst oder der Polizei Platzverweise auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelner Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.
(b) Der Besucher verwirkt darüber hinaus für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen die Hausordnung - unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - eine der Verhältnismäßigkeit angemessene Vertragsstrafe, welche die Firma Volkshaus Events und/oder der jeweilige Veranstalter verhängen können.
(c) Bei Verstoß gegen das Verbot zur Mitführung jeglicher Gegenstände, die unter dem Punkt „Verbotene Gegenstände“ ausgeführt sind, können vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst diese Gegenstände sichergestellt werden. Diese Gegenstände werden, soweit sie nicht für ein etwaiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden, nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung gegen Erstattung der durch die Sicherstellung und Rückgabe entstandenen Kosten zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet; die Firma Volkshaus Events und/oder der Veranstalter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.
(d) Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des Volkshauses im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

**13. Haftungsausschluss**
Das Betreten des Volkshaus Strausberg erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Firma Volkshaus Events nicht.

**Verbotene Gegenstände**
Den Besuchern von Veranstaltungen ist das Mitführen nachfolgend aufgeführter Gegenstände untersagt:
1. Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
2. Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
3. Laserpointer
4. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen (Verbot bzgl. der Gassprühdosen gilt nicht, wenn Reiz- oder Wirkstoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen z.B. Deodorant).
5. Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.)
6. Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material (z. B. größere Mengen an Papier, Papierrollen, Tapetenrollen, Konfetti etc. aber auch Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann) und sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.
7. Speisen mit Ausnahme von „Sweets“ (Kau- und Lutsch-Bonbons, Fruchtgummis, Kekse, Dragees etc.) sowie Baby- und Kleinkindernahrung.
8. Getränke aller Art sowie Flaschen aller Materialien und Becher, Krüge, Dosen
sowie Glas (aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material). Ausnahmen gelten für Gäste, die krankheitsbedingt Getränke mitführen müssen. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises dürfen benötigte Flüssigkeiten in PET und/oder Tetrapack-Gefäßen mit bis zu 0,5 l Fassungsvermögen mitgeführt werden. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
9. Die Mitnahme von Fahnen und Transparenten wird dann gestattet, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Es bedarf einer Herstellerbescheinigung, in der die exakte Stoffbezeichnung, die Materialzusammensetzung sowie Brandschutzklasse genau aufgeführt sind. Zur Mitnahme wird die Brandschutzklasse B1 vorausgesetzt.
- Die Kanten müssen zur Vermeidung von Verletzungen abgerundet sein.
- Der Stab muss aus Holz (leicht brechbarem, aber nicht splitterndem Material) bestehen und darf nicht länger als 1 m und der Stangendurchmesser nicht größer als 2 cm sein. Eine Gefährdung oder Sichtbehinderung Dritter muss durch einen ordnungsgemäßen und verantwortungsbewussten Umgang gewährleistet werden. Transparente, sowohl aus kommerzieller Herstellung als auch selbstgebaute, dürfen eine maximal Größe von einem Quadratmeter nicht überschreiten.
10. Trillerpfeifen oder ähnliche Gegenstände zur Erzeugung greller Töne (z. B. Gasdruckfanfaren)
11. Rassistisches, fremdenfeindliches und politisch-radikales Propagandamaterial
12. Tiere, ausgenommen sind Blindenhunde
13. Rucksäcke und Taschen, Schirme, Stöcke (Stöcke für Gehbehinderte ausgenommen) - dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden.
14. Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich bei sämtlichen Veranstaltungen nicht gestattet. Mit Ausnahme von Sportveranstaltungen, bei denen die Nutzung einer kompakten Kamera ohne adaptives Objektiv in der Regel erlaubt ist. Die Nutzung der Fotos beschränkt sich auf private Nutzung und schließt kommerzielle Zwecke aus. Volkshaus Events kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen.


 
 
E-Mail
Anruf